eID-Karte (elektronische Identifikationsnachweiskarte)
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes aus. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.
- Mit der elektronischen Identifikationsnachweiskarte (eID-Karte) kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
- Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
- Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen.
- Jede eID-Karte enthält eine alphanumerische Seriennummer, welche mit dem Buchstaben „N“ beginnt.
- Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.
- Auf der eID-Karte ist eine Card Access Number (CAN) aufgedruckt. Diese kann für einen Lesezugriff auf den Chip verwendet werden (z. B. Vor-Ort-Auslesen, § 18a des Personalausweisgesetzes).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem eID-Karte-Gesetz (eIDKG).
Verfahren der Antragstellung
Das Antragsverfahren der eID-Karte ist analog zum Antragsverfahren für den Personalausweis.
Weiterführende Links und Informationen
Muster Vorderseite eID-Karte
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Muster Rückseite eID-Karte
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebhörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.
Gebühren
37,00 €
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74722
(033748) 74733
Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74730
(033748) 74733