Ausschreibungen
Ex-ante-Veröffentlichungen
Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Stadt Treuenbrietzen auf diesem Internetportal fortlaufend Unternehmen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Ex-post-Transparenz
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, oder bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.
Auf diesen Internetportal informiert die Stadt Treuenbrietzen gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A über die vorgenommenen Beschränkten Ausschreibungen und gem. § 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A über die Freihändigen Vergaben.
Die Stadt Treuenbrietzen informiert nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf diesem Internetportal.
Ausschreibung geförderter Maßnahmen (Publizitätspflicht)
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