Ausbau der L85 (Abzweig Richtung Nichel)
Die Planunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) zum Zwecke der Planfeststellung für den Ausbau der L 85 OD Treuenbrietzen lagen im Zeitraum 26. Oktober 2020 – 25. November 2020 aus.
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Vorhabenträger) hatte für das Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 BbgStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBbg beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Seehausen in der Gemeinde Niedergörsdorf im Landkreis Teltow-Fläming und in der Gemarkung Treuenbrietzen in der Stadt Treuenbrietzen im Landkreis Potsdam-Mittelmark beansprucht.
Zudem wurde der Plan im Internet https://lbv.brandenburg.de Aufgaben → Planfeststellung → Anhörungsverfahren veröffentlicht.
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