Personalausweis
Allgemeine Informationen
Die Personalausweise innerhalb der europäischen Union wurden angeglichen. Die Angleichung bezieht sich sowohl auf das Design, als auch auf die Sicherheitsstandards von Personalausweisen. Am auffälligsten wird das EU-Logo sein, das auf der Vorderseite platziert ist. Das neue Design und die erweiterten Sicherheitsstandards erhalten alle deutschen Personalausweise, die am 2. August 2021 oder danach beantragt werden. Damit setzt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die EU-Verordnung 2019/1157 um.
Der Personalausweis in EU-Standard wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und die Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Es besteht keine Umtauschpflicht. Die Personalausweise bisheriger Art bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis für alle Antragstellende ab sechs Jahren seit dem 02.08.2021 europaweit verpflichtend ist.
Eine Online-Funktion (eID-Funktion) kann zugeschaltet werden. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
Der neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Funktion wird nicht von der Personalausweisbehörde eingetragen!
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
- bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
- bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
- bei Verlust des Personalausweises
- bei Diebstahl des Personalausweises
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Eintragung eines Künstlernamens
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Verfahrensablauf
- Persönliches Erscheinen bei der Personalausweisbehörde für Personenidentifikation;
- Übergabe Lichtbild;
- Unterschrift leisten;
- Abgabe Fingerabdrücke;
- biometrische Ausweisdaten feststellen und dokumentieren;
- PIN-Brief empfangen;
- Ggf. Abholbenachrichtigung empfangen;
- Ausweis bei Personalausweisbehörde in Empfang nehmen
Weiterführende Informationen
Muster Vorderseite elektronischer Personalausweis
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Muster Rückseite elektronischer Personalausweis
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Muster Vorderseite vorläufiger Personalausweis
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Muster Rückseite vorläufiger Personalausweis
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Generelle Voraussetzungen / Unterlagen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Treuenbrietzen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Einwohnermeldeamt vor und steht als Datei zum Download bereit)
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
- soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original
Bearbeitungsdauer
Ca. 14 Tage nach Antragstellung des elektronischen Personalausweises erhalten Sie einen Brief mit den Zugangsdaten zur Online-Funktion (eID-Funktion), den sogenannten PIN-Brief. Nach Erhalt dieses Briefes kann der Personalausweis beim Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort vor Ort im Einwohnermeldeamt ausgestellt.
Bitte beachten: Der elektronische Personalausweis kann nur persönlich oder von einer bevollmächtigten Person mit spezieller Vollmacht abgeholt werden.
Gebühren
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" festgelegt (PAuswGebV).
Ausstellung von Personalausweisen:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
- Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
- Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro
- Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
- Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Häufig gestellte Fragen zum elektronischen Personalausweis:
Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
Ausgestellte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des Dokuments. Die Notwendigkeit für einen vorzeitigen Umtausch aufgrund des Designwechsels besteht nicht.
Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
Ja, der neue elektronische Personalausweis im EU-Standard kann seit dem 2. August 2021 jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
Hinweis zum biometrischen Foto
Ein aktuelles biometrisches Foto kann bei einem Fotografen oder Fotoautomaten angefertigt werden. Wir empfehlen die Aufnahme professionell bei einem Fotografen vornehmen zu lassen, um den Anforderungen an die Biometrietauglichkeit zu entsprechen und um als ein biometrisches Passbild akzeptiert zu werden. Ein Selbsterfassungsterminal im Einwohnermeldeamt der Stadt Treuenbrietzen steht nicht zur Verfügung.
Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
Wie beim Reisepass ist ab dem 2. August 2021 für die Beantragung von Personalausweisen die Abgabe von Fingerabdrücken europaweit verpflichtend.
Unverändert bleibt, dass Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung abgeben müssen.
Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht.
Wie beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.
Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
Auf Wunsch ja. Bei Kindern unter 16 Jahren ist allerdings die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Kinder ab 6 Jahren müssen 2 digitale Fingerabdrücke abgeben.
Braille-Aufkleber für Personalausweise
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können in den Bürgerämtern das Aufkleben eines transparenten Aufklebers mit den Braille-Zeichen für "ad" (Ausweisdokument) auf der Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Damit kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei und wird ab Herbst 2021 verfügbar sein.
digitales Ausweisen mit dem Smartphone
Seit September 2021 ist der Personalausweis als digitales Legitimationsdokument auf das Smartphone gebracht worden. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe ihres Smartphone bequem online ausweisen, egal ob gegenüber dem Staat oder mit privaten Partnern.
Ab Herbst 2021 sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Das ist praktischer und dauert nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte.
Darüber hinaus gibt es weitere Verbesserungen: Das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis ist seit 1. Januar 2021 kostenlos und ab Herbst 2021 können Bürgerinnen und Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen – sie müssen dafür dann nicht mehr aufs Amt. Egal ob sie Elterngeld, BAföG oder Corona-Überbrückungsgeld beantragen: Mit dem Smart-eID-Gesetz sollen sich Bürgerinnen und Bürger noch einfacher digital ausweisen können.
Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Wenigstens einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Weiterhin müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Kein gültiges Ausweis-Dokument
Es gibt kein gültiges Ausweisdokument, weil die zum Beispiel die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. - Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie sind deutscher Staatsangehöriger.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann die Meldebehörde Personen von der Ausweispflicht befreien.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Befreiung von der Ausweispflicht
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Betreuerausweis oder Beschluss des Amtsgerichtes oder andere Vertretungsvollmacht
Zusätzliche Hinweise
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst kurz vor Ablauf des Personalausweises bzw. Reisepasses beantragt werden.
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Antragstellung
durch den Betroffenen selbst, meistens aber durch den Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person
Gebühren
gebührenfrei
Notwendige Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund / Sperrung
Ein gültiges Personalausweisdokument muss jederzeit mitgeführt und vorgezeigt werden können. Jede/r BürgerIn ist verpflichtet, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder den Fund des Ausweises unverzüglich persönlich zu melden:
- Wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Es kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der / die BürgerIn die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Beim Verlust eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter eID-Funktion muss die elektronische Funktion unverzüglich gesperrt werden, um die Nutzung der Online-Funktion zu verhindern. (Sollten Sie die digitale Signatur nutzen, bedenken Sie, dass Sie diese separat sperren lassen müssen.)
Für die Sperrung benötigen Sie:
- das Sperrkennwort (das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde)
- Ihre persönlichen Daten
- Ihr Hauptwohnsitz muss in Treuenbrietzen sein, andernfalls muss die jeweilige Meldebehörde über den Verlust informiert werden
Bundesweite Sperrhotline
Montags bis Sonntags
24 Stunden erreichbar
Tel: 116 116
In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.
Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr
Unterlagen
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Fund: wiedergefundener Personalausweis
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74722
(033748) 74733
Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74730
(033748) 74733