Erschließungsbeiträge der Stadt Treuenbrietzen
Allgemeine Informationen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Folgenden möchten wir Ihnen Hinweise zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Treuenbrietzen und zur Erhebung der Erschließungsbeiträge geben. Sie finden die „Satzung der Stadt Treuenbrietzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) -Erschließungsbeitragssatzung (EBS)“ auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Erschließungsbeiträge". Dort können Sie die konkreten Festlegungen zur Erhebung der Erschließungsbeiträge nachlesen.
Die erstmalige Herstellung von Verkehrsanlagen, Parkflächen oder Grünanlagen der in der Straßenbaulast der Stadt Treuenbrietzen liegenden Anlagen und Einrichtungen hat Erschließungsbeiträge zur Folge. Der Erschließungsbeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit der Herstellung der Erschließungsanlagen sichert die Stadt Treuenbrietzen, dass Bauflächen und Gewerbeflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften genutzt werden können und voll erschlossen sind. An den Kosten für die jeweilige Erschließungsmaßnahme beteiligen sich die Stadt Treuenbrietzen und die Anlieger der Verkehrsanlage finanziell, entsprechend der in der Satzung festgelegten Anteile.
Die häufigsten Fragen zur Erschließungsbeitragssatzung haben wir für Sie erklärt und in der Anlage als Fragenkatalog bereitgestellt.
Informationen zum Thema Straßenbaubeiträge und deren Abgrenzung zu Erschließungsbeiträgen finden Sie auf dieser Seite.
Rechtsgrundlagen
Die Satzungen der Stadt Treuenbrietzen können auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.
Die Satzung der Stadt Treuenbrietzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) -Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ist unter dem Stichwort "Erschließungsbeiträge" einzusehen.
Ansprechpartner
BauverwaltungGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen