Straßenbaubeiträge
Allgemeine Informationen
Mehrbelastungsausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge im Land Brandenburg
In Brandenburg wurden die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2019 abgeschafft. Für alle Straßen, für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden ist, werden noch Straßenausbaubeiträge erhoben (Änderung des KAG vom 19.06.2019, GVBI. I Nr. 36).
Die Rechtsgrundlagen sind weiter unten aufgelistet und verlinkt. In diesen können Sie die konkreten Vorgaben nachlesen.
Die Straßenausbaubeitragsatzung der Stadt Treuenbrietzen wird derzeit überarbeitet.
Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen
Mit dem Wegfall der Beitragspflicht für Ausbaumaßnahmen an vorhandenen Straßen und deren Ersetzung durch den Mehrbelastungsausgleich erhält die im Einzelfall durchaus schwierige Abgrenzung zwischen den Rechtsgebieten des Erschließungs- und des Ausbaubeitragsrechts eine noch größere Bedeutung.
Kostenschuldner war bislang immer der beitragspflichtige Grundstückseigentümer. Ein auf die falsche Rechtsgrundlage gestützter Bescheid konnte regelmäßig umgedeutet werden.
Nunmehr gibt es unterschiedliche Kostenschuldner und Verfahren zur Refinanzierung der gemeindlichen Aufwendungen.
Schon unter Berücksichtigung der Verjährungsmöglichkeiten ist es wichtig, sich frühzeitig über die maßgebliche Rechtsgrundlage Klarheit zu verschaffen. Auch das Land wird an erster Stelle prüfen müssen, ob die Maßnahme Gegenstand des Mehrbelastungsausgleichs ist.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen
- Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen
- Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung
Ansprechpartner
BauverwaltungGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen