Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule
14929 Treuenbrietzen
Die Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule kann angemietet werden. Die Nutzung sowie die Erhebung von Gebühren werden über die folgenden Satzungen geregelt:
Die "Satzung über die Benutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen" und die "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen" sind im Ratsinformationssystem unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Sporthalle/ Stadthalle" zu finden.
Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.
Wer kann die Sporthalle nutzen?
Die Überlassung der Sporthalle erfolgt ausschließlich zum Zweck der Ausübung des Sports. Sie kann genutzt werden durch:
- die Stadt Treuenbrietzen und ihre nachgerichteten Einrichtungen,
- Vereine und Verbände, vorrangig der Stadt Treuenbrietzen,
- sonstige juristische Personen.
Die Sporthalle wird nicht für Veranstaltungen politischer Parteien, politischer Vereine, politischer Verbände, politischer Vereinigungen oder politischer Gruppierungen zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren Details zur Nutzung können Sie den oben genannten Satzungen entnehmen.
Was steht zur Nutzung zur Verfügung?
Zur Nutzung stehen die Turnhalle (1 Spielfeld) mit sanitären Anlagen und Umkleideräumen sowie der Turnhallennebenraum (Gymnastikraum) zur Verfügung.
Was kostet die Nutzung?
Für die Nutzung der Sporthalle erhebt die Stadt Treuenbrietzen Benutzungsgebühren auf Basis der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen".
Wie erfolgt die Reservierung der Sporthalle?
Die Sporthalle wird vom Bürgerbüro der Stadt Treuenbrietzen betreut.
Ansprechpartnerin für Ihre Reservierung ist:
Frau Petke
Die Sporthalle kann persönlich im Bürgerbüro, telefonisch, schriftlich, gern aber auch online reserviert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung erst verbindlich gebucht ist, wenn Sie vom Bürgerbüro eine Reservierungsbestätigung erhalten haben.
Wie erfolgt die Zahlung der Benutzungsgebühr?
Für die Zahlung der Benutzungsgebühr erhalten Sie vom Bürgerbüro einen Gebührenbescheid.
Bitte überweisen Sie die Gebühr zum genannten Fälligkeitstermin.