Informationen aus dem Meldeamt - Abschaffung Kinderpass
Ab 2024 soll es keine neuen Kinderreisepässe mehr geben - das hat der Bundestag beschlossen. Ersetzt werden sollen sie durch elektronische Pässe mit längerer Gültigkeitsdauer und mehr Nutzungsmöglichkeiten.
Auszug der 2./3. Lesung des Deutschen Bundestages (veröffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages am 07.07.2023)
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ab dem Jahreswechsel kann das Dokument nicht mehr beantragt werden, die Antragstellung ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich.
Stattdessen soll es einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen geben.
Hintergrund ist, dass die speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar sind. Zudem ist die Gültigkeit wegen europarechtlicher Vorgaben auf ein Jahr begrenzt. Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind.
Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.
Kinderreisepässe mit einer längeren Gültigkeit (über den 31.12.2023) behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit.
Ihr Meldeamt der Stadt Treuenbrietzen