Anträge der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark online abrufbar
Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss diesen in den nächsten Jahren umtauschen in einen neuen EU-Kartenführerschein.
Bis spätestens zum 19. Januar 2025 müssen viele der alten „Lappen“ in die jetzt üblichen, einheitlichen europäischen Führerschein im handlichen Scheckkartenformat umgetauscht sein. Am schnellsten müssen Führerscheininhaber handeln, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden – für sie läuft die Umtauschfrist bereits am 19. Januar 2022 aus.
Auch die bereits ausgestellten Kartenführerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis zum 18.01.2013 müssen auch in den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Wer einen Führerschein beantragen oder seinen bereits bestehenden Führerschein erweitern, verlängern möchte oder gar eine Neuerteilung braucht, kann dies auch auf dem postalischem Wege erledigen. Für Berufskraftfahrer, die eine Fahrerkarte benötigen und weitere Anträge sind alle online beim Landkreis Potsdam-Mittelmark abzurufen.
Auf der Seite des Landkreises erhalten Sie weitere Informationen rund um die Dienstleistungen der Führerscheinstelle.