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Reisepass


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.

 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

 

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.

 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.

 

Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

 

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.

 

Besondere Pässe:

  • Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.

  • Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.

  • Vorläufiger Reisepass: Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben und besitzt maximal 1 Jahr Gültigkeit.

 

Gültigkeit:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre

  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre

 

Abholung Ihres Reisepasses (ePass)

  • Der Reisepass steht Ihnen, nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit.

  • Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Reisepasses erhalten Sie nicht. Nach der Bearbeitungszeit fragen Sie im Einwohnermeldeamt nach ob Ihr Reisepass schon fertig produziert und abgeholt werden kann.

  • Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

  • Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

  • Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Reisepass grundsätzlich persönlich von einem Sorgeberechtigten abzuholen bei dem der Jugendliche/ das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
    Ist eine persönliche Abholung durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, kann der Sorgeberechtigte eine andere Person bzw. den Jugendlichen selbst zur Abholung bevollmächtigen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
     

Weiterführende Links und Informationen

 

Muster Innenansicht Reisepass

 

Muster Reisepass Innenansicht (Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)

(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

  • persönliches Erscheinen erforderlich

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-reisepass
    (Der alte Reisepass wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.)

  • ggf. die Geburtsurkunde (im Original)

  • ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten

 

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen

  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)

  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
    (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)

  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts


durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags

  • Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen

  • Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert

  • Vorläufige Reisepässe werden sofort vor Ort ausgestellt


Gebühren

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)

26,00 Euro - vorläufiger Reisepass (Eine Gebührenermäßigungen gibt es nicht.)


Zahlungsart

  • bar

  • ec-Karte


Gebühren

  • Die Abholung ist gebührenfrei.

  • Die Gebühr für den Reisepass wurde bereits bei der Antragsstellung gezahlt.


Reisepass für Personen unter 18 Jahren

Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund

Zweiten Reisepass (ePass) beantragen


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733


Ausfüllhinweise


Formulare

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