Reisepass
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.
Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.
Besondere Pässe:
Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.
Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.
Vorläufiger Reisepass: Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben und besitzt maximal 1 Jahr Gültigkeit.
Gültigkeit:
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Abholung Ihres Reisepasses (ePass)
Der Reisepass steht Ihnen, nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit.
Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Reisepasses erhalten Sie nicht. Nach der Bearbeitungszeit fragen Sie im Einwohnermeldeamt nach ob Ihr Reisepass schon fertig produziert und abgeholt werden kann.
Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Reisepass grundsätzlich persönlich von einem Sorgeberechtigten abzuholen bei dem der Jugendliche/ das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Ist eine persönliche Abholung durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, kann der Sorgeberechtigte eine andere Person bzw. den Jugendlichen selbst zur Abholung bevollmächtigen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Weiterführende Links und Informationen
Muster Innenansicht Reisepass
(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
§§ 5, 6 Passgesetz(PassG)
§ 15 Passverordnung(PassV)
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
persönliches Erscheinen erforderlich
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-reisepass
(Der alte Reisepass wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.)ggf. die Geburtsurkunde (im Original)
ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
Vorläufige Reisepässe werden sofort vor Ort ausgestellt
Gebühren
37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)
26,00 Euro - vorläufiger Reisepass (Eine Gebührenermäßigungen gibt es nicht.)
Zahlungsart
bar
ec-Karte
Gebühren
Die Abholung ist gebührenfrei.
Die Gebühr für den Reisepass wurde bereits bei der Antragsstellung gezahlt.
Reisepass für Personen unter 18 Jahren
Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74722
(033748) 74733
Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74730
(033748) 74733