Urkundenbeschaffung: Beantragung von Personenstandsurkunden
Allgemeine Informationen
Standesämter sind Beurkundungsstellen, die die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen dokumentieren:
Geburt, Eheschließung und Tod
Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde) sowie beglaubigte Abschriften
Gebühren
Personenstandsurkunden | EUR |
Ausstellung von Personenstandsurkunden | |
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner- schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung | 16,00 |
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 8,00 |
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch | 16,00 |
Auskunft und Einsichtnahme in einen Registerauszug (§ 62 Absatz 2 PStG) | |
bei Vorsprache und mündlicher Auskunft oder Einsicht bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft | 15,00 22,00 |
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn zum sofortigen Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können *je begonnene Viertelstunde | 22,00 13,00*
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(Stand 18.09.2024)
Sie erhalten ihre Personenstandsurkunde, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, auch auf dem Postweg mit einem entsprechenden Gebührenbescheid zugesandt.
Die Urkunde kann formlos per Brief oder E-Mail beim Standesamt beantragt werden. Zur Legitimation des Antragstellers fügen Sie bitte die Kopie des Personalausweises hinzu.
Ihr Standesamt
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen