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Urkundenbeschaffung: Beantragung von Personenstandsurkunden


Allgemeine Informationen

Standesämter sind Beurkundungsstellen, die die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen dokumentieren:

 

Geburt, Eheschließung und Tod

 

Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde) sowie beglaubigte Abschriften


Gebühren

Personenstandsurkunden                                                                                          EUR
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner-
schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines
Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung
16,00
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
8,00
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten
Familienbuch
16,00
Auskunft und Einsichtnahme in einen Registerauszug (§ 62 Absatz 2 PStG)

bei Vorsprache und mündlicher Auskunft oder Einsicht

bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft

15,00

22,00

Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten

Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn zum sofortigen Auffinden

erforderliche Angaben nicht gemacht werden können

*je begonnene Viertelstunde

22,00

13,00*

 

(Stand 18.09.2024)
 

Sie erhalten ihre Personenstandsurkunde, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, auch auf dem Postweg mit einem entsprechenden Gebührenbescheid zugesandt.

 

Die Urkunde kann formlos per Brief oder E-Mail beim Standesamt  beantragt werden. Zur Legitimation des Antragstellers fügen Sie bitte  die Kopie des Personalausweises hinzu.

 

Ihr Standesamt


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
 

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