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Treuenbrietzener Nachrichten


Allgemeine Informationen

Der nichtamtliche Teil des Amtsblattes der Stadt Treuenbrietzen trägt den Namen „Treuenbrietzener Nachrichten“. In den Treuenbrietzener Nachrichten werden Mitteilungen der Stadt selber mit ihren dazugehörigen Einrichtungen, der Ortsteile, andere öffentlicher Einrichtungen, Veranstaltungen und Veranstaltungstermine, das gesellschaftliche Leben in Vereinen, Kirchen, der Feuerwehr, Schulen und Kindereinrichtungen veröffentlicht.

 

Die Zeitung „Treuenbrietzener Nachrichten“ erscheint monatlich zusammen mit dem Amtsblatt der Stadt Treuenbrietzen.

 

Jeder Haushalt im Amtsbereich der Stadt Treuenbrietzen erhält die „Treuenbrietzener Nachrichten“. Öffentlich liegt die Zeitung im Rathaus und der Stadtinformation zum Mitnehmen aus.

 

Die Online-Ausgabe der Treuenbrietzener Nachrichten ist im PDF des jeweiligen Amtsblattes enthalten. Diese stehen auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadtverwaltung Treuenbrietzen unter dem Menüpunkt "Informationen" zum Download bereit.

 

Die „Treuenbrietzener Nachrichten“ unterliegen auch wie andere Zeitungen dem Pressegesetz und haben publizistische Grundsätze zur Veröffentlichung von Mitteilungen.

 

Publizistische Grundsätze der Treuenbrietzen Nachrichten

Nach dem Brandenburgischen Landespressegesetz (BpgPG) § 4 (l) ist jede Zeitung verpflichtet, »die vom Verleger beziehungsweise Herausgeber schriftlich auf-gestellten publizistischen Grundsätze ... regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu veröffentlichen«.

 

  1. Ziel der publizistischen Tätigkeit der „Treuenbrietzen Nachrichten" ist vor allem die Information der Leser über Mitteilungen der Stadt und anderer öffentlicher Stellen der Ortsteile, Veranstaltungen, Veranstaltungstermine, das gesellschaftliche Leben in Vereinen, Kirchen und Schulen.

  2. Zum inhaltlichen Spektrum der »Treuenbrietzen Nachrichten« gehören auch Beiträge zur Umwelt, zur Geschichte und Kultur mit lokalem Bezug.

  3. Beiträge sollten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sein. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen den Umfang einer halben Seite überschreiten.

  4. Über die Veröffentlichung eines Beitrags entscheidet der Herausgeber entspre¬chend der publizistischen Grundsätze und des Pressekodex. Jeder zu veröffentlichende Beitrag ist namentlich zu kennzeichnen. Die Beiträge werden unbearbeitet, aber gegebenenfalls sinnwahrend gekürzt, und ohne Kommentar veröffentlicht. Grenzen werden allein vom zur Verfügung stehenden Platz gesetzt. Keinen Raum in den »Treuenbrietzen Nachrichten« haben rassistische, faschistische und gewaltver¬herrlichende Äußerungen, aber auch persönliche Angriffe und Beleidigungen.

  5. Nachrichten und Veröffentlichungen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen müssen sich auf Hinweise von Veranstaltungen, Sprechtagen und Terminen in kurzer Form beschränken. Wahlkampfanzeigen von Parteien sind nach genereller Zustimmung der Stadt Treuenbrietzen möglich, jedoch wie Werbeanzeigen kostenpflichtig.

 

Jede Einflussnahme, jeder Druck seitens einzelner Personen, politischer Parteien, ökonomisch, religiös oder ideologisch orientierter Gruppen wird zurückgewiesen.

 

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Einführung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) haben Auswirkungen auf die Veröffentlichung von Artikeln, Beiträgen, Fotos und Anschriften bzw. Kontaktdaten etc.

 

Für die Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Anschrift, Telefonnummer und IP-Adresse in Veröffentlichungen ist ein schriftliches Einverständnis einzuholen. Weiterhin werden Fotos, auf denen Personen identifiziert werden können, als personenbezogene Daten verstanden. Hier muss ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung für die Personen, die fotografiert werden sollen, vorliegen.

 

Um die Redaktion der „Treuenbrietzener Nachrichten“ rechtlich abzusichern, ist bei der Einreichung von Beiträgen zur Veröffentlichung in dem Printmedium eine Einverständniserklärung des jeweiligen Beitragseinreichers mitzuschicken.

 

Wer regelmäßig Beiträge in den „Treuenbrietzener Nachrichten“ veröffentlicht braucht die Einverständniserklärung nur einmalig abgeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion.


Informationspflichten bei Printanzeigen

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) regelt Informationspflichten von Dienstleistungserbringern. Nach §1 Abs. 1 DL-InfoV sind alle Dienstleister von der Verordnung erfasst, soweit sie in den Anwendungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie 2006/123/EG fallen.
Wer eine Printanzeige aufgeben möchte – sofern sie Preise enthält – muss Angaben zur Identität und Adresse des Werbenden machen. Konkret erforderlich sind damit die genaue Firmierung mit dem Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, e.K., GbR) sowie die Adresse. Nicht notwendig sind Angaben über den Geschäftsführer, Telefon und Email-Adresse oder die Registernummer. Die Pflicht, die Identität und Adresse anzugeben, trifft denjenigen, dem die Werbung zuzurechnen ist sowie denjenigen, für den er handelt.

 

Anzeigenschaltung

Im Amtsblatt der Stadt Treuenbrietzen können Werbeanzeigen und Familienanzeigen veröffentlicht werden. Zu den Familienanzeigen gehören Geburtsanzeigen, Heiratsanzeigen, Todesanzeigen, aber auch Anzeigen von Verlobungen, Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, Jubiläen und erfolgreich abgelegten Prüfungen.

 

In allen Fragen zur Anzeigenschaltung und Preisen wenden Sie sich bitte bei:

  • Werbeanzeigen an die FlämingWerbung Martin Roth, Frau Schröther, Pferdestraße 8, 14913 Jüterbog; Tel. 03372 442956 oder Email:

  • Familienanzeigen an die Redaktion der Stadt Treuenbrietzen, Ansprechpartner Frau Wricke

 

Abonnement

Als ehemaliger Treuenbrietzener oder Interessierter können Sie das Amtsblatt der Stadt Treuenbrietzen und die „Treuenbrietzener Nachrichten“ abonnieren. Sie erhalten dann gegen eine Gebühr zuzüglich Portoentgelt Ihre Zeitung nach Hause.


Rechtsgrundlagen

Die Satzungen der Stadt Treuenbrietzen können auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen ist unter dem Stichwort "Verwaltungsgebühren" einzusehen.

 

Weitere Rechtsgrundlagen:


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Herr Lipka
Raum 104
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 216171
Telefax (033748) 20945

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733


Ausfüllhinweise


Formulare

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