Hundesteuererhebung
Allgemeine Informationen
Jeder Hundehalter ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie persönlich im Rathaus der Stadt Treuenbrietzen, Zimmer 201, Innere Verwaltung - FB Steuern, während der Sprechzeiten im Rathaus vornehmen.
Bei der Aufnahme aller Daten (Rasse des Hundes; Geschlecht; Alter und Fellfarbe) erhalten Sie kostenlos eine gültige Hundesteuermarke. Diese Hundesteuermarke muss sichtlich am Halsband Ihres Hundes befestigt werden. Bei Verlust einer Hundesteuermarke, ist jeder Hundehalter verpflichtet, sich eine Ersatzhundesteuermarke gegen eine Gebühr von 7,00 EUR hier im Rathaus, Zimmer 201 abzuholen.
Sie können die Anmeldung des Hundes auch per Post vornehmen. In diesem Fall laden Sie sich das Formular zur Anmeldung des Hundes (am Ende dieser Seite) herunter. Füllen Sie das Formular direkt an Ihrem Endgerät, z.B. Computer, aus. Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular mit Ihrer Orginialunterschrift (Vor- und Zuname) nachreichen müssen. Schicken Sie das Formular per Post zu oder werfen Sie es direkt in den Briefschlitz in der Rathaustür ein. In diesem Fall schicken wir Ihnen die Hundemarke und den Bescheid nach Erhalt des Originalantrages per Post zu.
Bei Abgabe eines Hundes benötigen wir die genaue Anschrift des neuen Hundehalters und beim Ableben eines Hundes legen Sie uns bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor. Die Hundesteuermarke erhalten wir zurück.
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen eines Haushaltes
nur ein Hund gehalten wird | 36,00 EUR |
zwei Hunde gehalten werden | 42,00 EUR je Hund |
drei oder mehr Hunde gehalten werden | 60,00 EUR je Hund |
Eine Bitte an alle Hundehalter: achten Sie bei den Spaziergängen mit Ihren Vierbeinern darauf, dass die Verschmutzung der Parkanlagen und der Bürgersteige unterbleiben. Es ist keine Freude in eine solche "Tretmine" zu treten oder diese zu umgehen.
Rechtsgrundlagen
Die Satzung der Stadt Treuenbrietzen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) kann auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Steuern" eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.
Ansprechpartner
Innere VerwaltungGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Herr Schulze
Raum 201
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74743
(033748) 74732