Hundehalterverordnung
Allgemeine Informationen
Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg regelt Bedingungen für Halten, Führen, Ausbildung und Zucht von Hunden.
Das Ordnungsamt überwacht die Durchsetzung der Hundehalterverordnung.
Anzeigepflicht für 40/20-Hunde
Nach § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV), hat der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm, diesen der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des § 12 Hundehalterverordnung Brandenburg vorzulegen.
Für die Anmeldung mitzubringende Unterlagen:
- Als Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters ist ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen, das im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf.
- Chipnummer des Hundes
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Klick
Raum 1
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74772
(033748) 74733