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Stadtsanierung


Allgemeine Informationen

Die Sanierung in der Stadt Treuenbrietzen nimmt nach wie vor einen hohen Stellenwert ein. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes "Historische Altstadt Treuenbrietzen" im Jahr 1994 besteht gemäß § 144 BauGB für alle baulichen Vorhaben, egal ob Modernisierungs- oder Instandsetzungsvorhaben oder Neubau, den Abbruch von Gebäuden, für Grundstücksteilungen oder -verkäufe, die Eintragung oder Änderungen von Erbaurechten oder die Bestellung grundstücksbelastender Rechte (z.B. Grundschuldbestellung) eine Genehmigungspflicht. Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag auf Sanierungsgenehmigung zu stellen und bei allen baulichen Maßnahmen zusätzlich auch noch eine Denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die dazu erforderlichen Antragsformulare sind weiter unten abrufbar. Wir erlauben uns den Hinweis, dass für die Beurteilung des Vorhabens aussagekräftige sowie detaillierte Unterlagen und Zeichnungen zu Bestand und Planung einzureichen sind, um die einmonatige Bearbeitungsfrist der Gemeinde gemäß § 145 (1) Baugesetzbuch einhalten zu können.

 

Viele historische Gebäude der Stadt Treuenbrietzen wurden mit Hilfe von engagierten Beteiligten erfolgreich saniert und strahlen heute wieder im alten - neuen Glanz. Die Notwendigkeit der Sanierung unserer Altstadt wurde nie in Frage gestellt, daher ist es auch in Zukunft möglich, das ehrgeizige Ziel der vollständigen Sanierung zu erreichen.

 

Hinweise zu steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten bei Gebäuden im Sanierungsgebiet Rechtsgrundlagen §§ 7 h, 10 f Einkommenssteuergesetz (EStG).

 

Für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet können erhöhte steuerliche Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB; Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen - in Anspruch genommen werden.

 

Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahmen vertraglich verpflichtet hat. Zu empfehlen wäre, dass der Antrag auf diese Vereinbarung formlos (mit ausführlicher Maßnahmenbeschreibung, Kostenschätzung; Angaben des Durchführungszeitraumes) gleichzeitig mit dem Antrag auf Sanierungsgenehmigung nach § 144 BauGB einzureichen ist.

 

Für die Erteilung der Bescheinigung nach Abschluss der Baumaßnahmen ist vom Eigentümer das Antragsformular auszufüllen. Einzureichen sind die Originalrechnungen mit zugehörigen Zahlungsbelegen.

 

Für die Ausstellung der Bescheinigung werden Gebühren entsprechend Gebührenordnung der Stadt Treuenbrietzen erhoben.

 

Diese Hinweise sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne kann von der Stadt nicht übernommen werden.

 

Die weiter unten aufgeführten Anlagen gelten ausschließlich für Treuenbrietzen.


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Gaedtke
Raum 302
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74710
Telefax (033748) 74731


Ausfüllhinweise


Formulare


Merkblätter

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