Hausnummernvergabe
Allgemeine Informationen
Die Nummerierung von Gebäuden und die Zuordnung einer bestimmten Straße dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Hierbei gelten die rechtliche Grundlagen des § 126 Abs. 3 BauGB und der Ordnungsbehördlichen Verordnung (Hausnummernverordnung) über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern in der Stadt Treuenbrietzen vom 20.12.2004.
Die Hausnummern werden auf Antrag des Grundstückseigentümers oder seines Bevollmächtigten zugeteilt, wobei dieser Antrag eigenständig unterschrieben sein muss und erst dann per Post oder Fax an die Stadt Treuenbrietzen gesandt werden kann.
Des Weiteren werden Hausnummern für zu errichtende, neu errichtete und bestehende Anwesen (bei Umnutzung) zugeteilt oder bei bestehenden Anwesen geändert.
Vorteilhafterweise sind Hausnummern gleichzeitig mit dem Bauantrag und unter Einbeziehung folgender Angaben zu beantragen:
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Lagebezeichnung- oder beschreibung
- als Anlage: Kopie des Amtlichen Lageplans (bei Neubau), ein Auszug aus der Straßenkarte oder ein Flurkartenauszug, vorzugsweise Hausnummern der Nachbargrundstücke
Für die Bearbeitung ist eine Verwaltungsgebühr von 35 Euro ist zu entrichten. Alle notwendigen Informationen finden Sie nochmals auf einem Merkblatt zum Ausdrucken.
Rechtsgrundlagen
Die Satzungen der Stadt Treuenbrietzen können auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.
Die Satzung der Stadt Treuenbrietzen "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern in der Stadt Treuenbrietzen" ist unter dem Stichwort "Hausnummer" einzusehen.
Ansprechpartner
BauverwaltungGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen