Bauordnungsrecht
Allgemeine Informationen
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt, dass für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung erforderlich ist. Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen:
Landkreis Potsdam- Mittelmark
Fachbereich 4 Recht, Bauen, Kataster und Vermessung
Fachdienst Technische Bauaufsicht
Niemöller Straße 1
14806 Bad Belzig
Tel.: 03328 / 318345
Fax: 03328 / 318458
Internet: www.potsdam-mittelmark.de
Die Bauverwaltung wird am Verfahren beteiligt und prüft aus Sicht der Stadt, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Hierzu werden weitere Fachbereiche mit einbezogen. Wir sind stets bemüht, die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Stellungnahme und Einvernehmungserklärung einzuhalten.
Für die im § 61 BbgBO aufgeführten Genehmigungsfreien Vorhaben ist zu beachten, dass die Genehmigungsfreiheit den Bauherren nicht davon entbindet, andere öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten, wie z.B. Vorgaben der Denkmalpflege, des Naturschutzes oder des Satzungsrechtes.
Hier einige Beispiele für Genehmigungsfreie Vorhaben:
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m³ umbautem Raum...
- Gebäude ohne Feuerstätten im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen...
- oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 m² Grundfläche, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs,
- zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garagen mit insgesamt nicht mehr als 50 m² Grundfläche auf dem gleichen Grundstück
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei den Genehmigungsfreien Bauvorhaben die Abstandsflächenregelung (laut § 6 BbgBO) durch den Bauherren beachtet werden muss. Ausnahmen einer möglichen Grenzbebauung sind unter den Absätzen 7 bis 10 des § 6 zu finden.
Die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung regeln die Beseitigung baulicher Anlagen. Unter Anwendung des amtlich bekannt gemachten Vordrucks ist dies der Bauaufsichtsbehörde 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen.
Ansprechpartner
BauverwaltungGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Gaedtke
Raum 302
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74710
(033748) 74731