Amtliche Bekanntmachung des Landkreises
Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung
der Nutzung des Grundwassers
Der Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde
folgende Allgemeinverfügung:
1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. §
45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu
Bewässerungszwecken wird untersagt.
2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen
wird wie folgt beschränkt:
Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt
vorerst bis zum 30.09.2022.
5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.